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WELT DER VERHINDERUNGSPFLEGE

Was bedeutet Verhinderungspflege?
Da jeder Mensch auch einmal eine Auszeit benötigt, besteht nach einer gewissen Zeit die Möglichkeit, eine Vertretung bei der Pflegeversicherung zu beantragen, für ein paar Stunden, einige Tage oder auch Wochen. Mit dieser Pflegeleistung wird sichergestellt, dass der Pflegebedürftige rund um die Uhr zuverlässig und kompetent betreut wird. Angehörige, Verwandte, Nachbarn oder Freunde, die einen Pflegebedürftigen zu Hause versorgen und betreuen, können die Verhinderungspflege als Leistung der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Wir vertreten die pflegenden Personen im Falle eines Urlaubs, bei Krankheit oder bei einer sonstigen Verhinderung.
Wann kann ich die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?
Um die Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie eine mindestens sechsmonatige Pflege eines Pflegebedürftigen zu Hause nachweisen können. Ihnen steht eine Übernahme der Kosten für die Verhinderungspflege durch die Pflegekassen für eine Dauer von maximal sechs Wochen bzw. 42 Tagen zu. Diese Zeit kann tageweise und stundenweise in Anspruch genommen werden.

KONTAKT

Pflegewelt Herzvoll GmbH

Europaplatz 14
44575 Castrop-Rauxel 

Tel.: 02305 63728-00
Fax: 02305 63728-99
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